Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Transparente Bedingungen für unsere Leistungen, Angebote und Zusammenarbeit.
Zuletzt Aktualisiert: 09/01/2026
AGB – BETOSAN GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
BETOSAN GmbH
Justus-von-Liebig-Straße 1,
85247 Schwabhausen
Telefon: 08138/92514
E-Mail: info@betosan.de
Geschäftsführung: Florentina Bytyqi
Handelsregister: HRB49032
USt-IdNr.: DE129301285
Stand: 09.01.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der BETOSAN GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.
2. Leistungen und Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere im Bereich Betonsanierung, Betoninstandsetzung, Bauwerks- und Mauerwerksabdichtung, Oberflächenschutzsysteme (OS), Risssanierung/Kunstharzinjektion, Horizontalsperren, Tiefgaragen-/Parkhausinstandsetzung, Balkon-/Fassadeninstandsetzung, Tragwerkverstärkung, Wartungs- und Begehungsleistungen, orientierende Bestandsuntersuchungen sowie ggf. ergänzende Arbeiten (z. B. Einbau von E-Ladestationen), jeweils nach Vereinbarung.Umfang, Beschaffenheit und Ausführung ergeben sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Auftrag/Vertrag sowie ggf. weiteren schriftlich vereinbarten Unterlagen.Technische oder gestalterische Abweichungen sind zulässig, soweit sie technisch erforderlich sind, Normen/Richtlinien entsprechen und die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Vertrags oder spätestens durch Beginn der Ausführung zustande.Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer alle zur Ausführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig erhält (z. B. Pläne, Statik, Bestandsunterlagen, Schadensbilder, Angaben zu Leitungen/Installationen).Der Auftraggeber sorgt für freie Zugänglichkeit und geeignete Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitsflächen, Strom/Wasser, Beleuchtung, Zufahrt, Park-/Ladeflächen, ggf. Gerüste/Freigaben), soweit nicht anders vereinbart.Notwendige Genehmigungen, behördliche Auflagen, Sperrungen sowie Abstimmungen mit Dritten (z. B. Hausverwaltung, Betreiber, Nachbarn) organisiert der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.Unterlässt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungen, verlängern sich Ausführungsfristen angemessen. Mehraufwand und Stillstandskosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
5. Termine, Ausführung und Behinderungen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, behördlichen Maßnahmen, Materialengpässen oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.Soweit Arbeiten aus technischen Gründen (z. B. Trocknungszeiten, Temperatur-/Feuchtebedingungen, Aushärtung, Materialsysteme) nur in bestimmten Zeitfenstern möglich sind, wird dies bei der Terminplanung berücksichtigt.
6. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers (Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Maßnahmen, Nachträge) bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung.Zusatzleistungen werden nach vereinbarten Einheitspreisen oder nach Aufwand (Material, Lohn, Geräte, Anfahrt, Entsorgung) abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.Stellt sich während der Ausführung heraus, dass weitere Maßnahmen technisch erforderlich sind (z. B. zusätzliche Schadstellen, abweichender Untergrund, verdeckte Mängel), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber. Die Ausführung zusätzlicher Maßnahmen erfolgt nach Freigabe/Beauftragung, sofern keine Gefahr im Verzug besteht.
7. Abnahme
Bei werkvertraglichen Leistungen erfolgt nach Fertigstellung grundsätzlich eine Abnahme.Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber zur Abnahme auffordern und eine angemessene Frist setzen. Erfolgt innerhalb der Frist keine Abnahme und werden keine wesentlichen Mängel benannt, kann die Leistung als abgenommen gelten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.Teilabnahmen sind zulässig, wenn dies sachlich begründet ist (z. B. abgeschlossene Bauabschnitte).
8. Preise, Zahlungsbedingungen, Abschlagszahlungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug fällig.Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu stellen.Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen sowie weitere Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen.Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag Eigentum des Auftragnehmers, soweit rechtlich zulässig.
10. Gewährleistung / Mängel
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und nachvollziehbar zu dokumentieren.Bei berechtigten Mängeln leistet der Auftragnehmer zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung).Keine Mängelansprüche bestehen insbesondere bei Schäden/Abweichungen, die zurückzuführen sind auf:unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung oder Eingriffe Dritter,vorhandene/verborgene Untergrundprobleme, die trotz fachüblicher Prüfung nicht erkennbar waren,Witterungs-/Umwelteinflüsse außerhalb der Spezifikation des eingesetzten Systems,vom Auftraggeber vorgegebenes Material oder vorgegebene Ausführung gegen fachliche Empfehlung.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Einsatz von Nachunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch Vertragspartner des Auftraggebers.
13. Schutzrechte, Unterlagen, Dokumentation
An Angebots-, Planungs- oder Dokumentationsunterlagen behält sich der Auftragnehmer, soweit anwendbar, Rechte vor.Der Auftraggeber darf Unterlagen des Auftragnehmers ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergeben, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
14. Referenzen / Baustellenfotos
Der Auftragnehmer darf die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken (z. B. Website/Portfolio) mit neutralen Projektangaben und Baustellenfotos verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder dies ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Personenbezogene Daten werden dabei nicht veröffentlicht.
15. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Details sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
